Hinweis zur Aussstellung von Zuwendungsbestätigungen

Vielen Menschen fehlt die Zeit ehrenamtlichen Tätigkeiten nachzugehen. In Form von Geld- oder Sachspenden können Sie dennoch etwas für Kinderhilfsprojekte tun.

 

 

Die Körperschaft fördert folgende, allgemein als besonders förderungswürdig anerkannte, gemeinnützige Zwecke:

Förderung der Gesundheitspflege und Völkerverständigung
(Abschnitt A, Nr. 1 und 10 der Anlage 1 zu § 48 EStDV).

Spendenkonto
Sparkasse Germersheim / Kandel
Konto: 10020006
BLZ: 548 514 40

Behandlung von Spenden:
Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ( § 50 Abs. 1 EStDV ) auszustellen.

Bescheid vom 15.05.2006 vom Finazamt Speyer Aktenzeichen 41.3165 - VI/1, gültig bis 31.12.2010

Geschäftsstelle des Vereins ist in Freisbach / Kreis Germersheim
Registergericht: Amtsgericht Landau, VR 2148