Aktuell
Der Verein
Kindererholung
Hilfstransporte
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Service
Hinweis zur Aussstellung von Zuwendungsbestätigungen
Vielen Menschen fehlt die Zeit ehrenamtlichen Tätigkeiten nachzugehen. In Form von Geld- oder Sachspenden können Sie dennoch etwas für Kinderhilfsprojekte tun.
Die Körperschaft fördert folgende, allgemein als besonders förderungswürdig anerkannte, gemeinnützige Zwecke:
Förderung der Gesundheitspflege und Völkerverständigung
(Abschnitt A, Nr. 1 und 10 der Anlage 1 zu § 48 EStDV).
Spendenkonto
Sparkasse Germersheim / Kandel
Konto: 10020006
BLZ: 548 514 40
Behandlung von Spenden:
Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ( § 50 Abs. 1 EStDV ) auszustellen.
Bescheid vom 15.05.2006 vom Finazamt Speyer Aktenzeichen 41.3165 - VI/1, gültig bis 31.12.2010
Geschäftsstelle des Vereins ist in Freisbach / Kreis Germersheim
Registergericht: Amtsgericht Landau, VR 2148